Im Beiratsverfahren - Wir werden von dem Versicherer beauftragt, Ihren Schaden zu bewerten
Im Beiratsverfahren wird die Schadenhöhe durch einen Sachverständigen ermittelt, der in der Regel von der Versicherung ausgesucht und bezahlt wird.
Im Sachverständigenverfahren - Sie beauftragen uns, Ihren Schaden zu bewerten
In diesem Fall beauftragt jede Partei (Versicherung und Geschädigter) einen eigenen Sachverständigen. Die Sachverständigen versuchen ein für beide Parteien auskömmliches und faires Ergebnis zu erzielen. Sollten die Sachverständigen keine Einigkeit erzielen, so entscheidet ein vorher festgelegter dritter Sachverständige (Obmann) über das Ergebnis.
Sie haben Fragen?
Kein Problem! Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung